Aktuelles und Termine für Sie!

Termine im MAI 2012

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:

Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch
Überweisung1 Scheck/bar2
Umsatzsteuer4 , Lohnsteuer3
10.05.2012 14.05.2012 07.05.2012
Gewerbesteuer , Grundsteuer 15.05.2012 18.05.2012 11.05.2012
Sozialversicherung5 29.05.2012 entfällt entfällt
1 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
2 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
3 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit  an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.

Gutscheine lohnsteuerfrei

Nach dem BFH-Urteil vom 11.11.2010 können in Euro benannte Gutscheine nun doch lohnsteuerfrei sein. Danach soll kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur das Recht einräumt an einer bestimmten Tankstelle auf seine Kosten (bis max. 44 € brutto ) zu tanken. Gleiches gilt auch bei Buchgutscheinen, die nur bei einer bestimmten Buchhandelskette in Sachwerte eingelöst werden können. Der EuGH soll nun dazu weitere Fragen beantworten.


"Equal-Pay" in der Zeitarbeit nicht für Forderungen vor Dezember 2010 (LAG)


Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf gilt der Grundsatz "Equal-Pay" in der Zeitarbeit nicht für Forderungen vor Dezember 2010 (LAG Düsseldorf, Urteil v. 8.12.2011 - 11 Sa 852/11; aber Revision zugelassen!).

 


Folgende Unterlagen können vernichtet werden

Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 1. Januar 2012 vernichtet werden:

Aufzeichnungen aus 2001 und früher.

Inventare, die bis zum 31.12.2001 aufgestellt worden sind.

Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2001 oder früher erfolgt ist.

Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2001 oder früher aufgestellt worden sind.

Buchungsunterlagen aus dem Jahr 2001 oder früher (auch Belege müssen seit 1.1.2001 auch zehn Jahre aufbewahrt werden).

Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2005 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden.

sonstige für eine Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahr 2005 oder früher.

Dabei sind die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten.

Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von erheblicher Bedeutung sind und für eine begonnene Außenprüfung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder auf Grund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt und bei vorläufigen Steuerfestsetzungen notwendig.

Es ist darauf zu achten, dass auch  elektronisch erstellte Datenträger für 10 Jahre lesbar vorgehalten werden müssen.


Steuerflucht

Wer erhebliche Steuerschulden hat, muss damit rechnen, dass ihm kein Reisepass erteilt bzw. ein vorhandener Pass entzogen wird. Dies folgt aus zwei Beschlüssen des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin, mit denen das Gericht entsprechende Entscheidungen deutscher Auslandsvertretungen bestätigt hat (VG Berlin, Beschlüsse v. 9. und 11.3.2010 - VG 23 L 328.09 und VG 23 L 332.09).


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